Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ( DJ MiracleZ ), finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines

Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.

2. Angebote und Abschluss

Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ MiracleZ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen

DJ MiracleZ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Begleitung der vereinbarten Veranstaltung als DJ laut Angebot
(2) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(3) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(4) Lieferung von weiterem Equipment wie z.B. Beamern und Fotoboxen.

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMAHomepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburstage ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.

5. Auftragsstornierung

Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei DJ Buchung

-bei einer Stornierung

+365 Tage vor Event: 100 EUR
+180 Tage vor Event: 50% der Nettokosten
+90 Tage vor Event: 80% der Nettokosten

5.1 Auftragsstornierung durch DJ MiracleZ

Ein Rücktritt seitens DJ MiracleZ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch DJ MiracleZ versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

6. Leistungsstörungen

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei DJ MiracleZ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

7. Leistungsverzug

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ MiracleZ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

8. Verpflegung des Disc Jockeys

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)sowie angemessene Speisen bereitzustellen.

9. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

10. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen.Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte Jonas Moser DJ am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

11. Zahlungsbedingungen

Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags fällig. Die wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden spätestens 6 Monate vor Event auf dass, auf dem Angebot angegeben Konto zu überweisen sind. Nach der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag minus Anzahlung. Der Restbetrag ist dann mit einem Zahlungsziel von zwei Woche auf das in der Rechnung angegeben Konto zu überweisen. Werden DJ MiracleZ Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ MiracleZ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ MiracleZ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

12. Nutzung von übermittelten Informationen

siehe Datenschutzbestimmungen https://miraclez.net/datenschutz/

13. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ MiracleZ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.